Waffenführerschein mit MilZiP zertifiziertem Standart

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Mit dem Umgang von Schusswaffen 

 

Mit folgendem Text des §5 erschien die am 1.1.99 in Kraft getretene zweite Durchführungsverordnung - sachgemäßer Umgang mit Waffen:


Einen Nachweis (Waffenführerschein) braucht ein Antragsteller oder Besitzer eines waffenrechtlichen Dokumentes, außer er ist Inhaber einer gültigen Jagdkarte, Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder er kann Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an Schießsportveranstaltungen (Ergebnislisten) erbringen

Als Nachweis für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommen ausschließlich folgende Bestätigungen in Betracht:
  • Waffenführerschein (vom Waffenhändler ausgestellt)
  • ständiger Gebrauch als Dienst-, Jagdwaffe

  • regelmäßige Teilnahme an Schießsportveranstaltungen und der Erbringung der Ergebnislisten an die zuständie Behörde.